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 Jens Schubert

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Bereiche, die die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Kapital- und Personengesellschaften betreffen. Die Arbeitsgebiete sind wie folgt:

  • Beratung bei Neugründungen und der Wahl Rechtsform
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Gründung, Umwandlung und Liquidation
  • Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf/Kauf von Unternehmen, Unterneh- mensnachfolge
  • Beratung eintretender und ausscheidender Gesellschafter von Personen- und Personen- handelsgesellschaften
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihren Gesell- schaftern und untereinander
  • Beratung zur Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise

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