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Sowohl Unternehmen als auch Privat-
personen sind auf ständige Steuerberatung angewiesen. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr umfangreiche Gesetzesmaterie, deren Anwendung wir gern für Sie übernehmen.

Im Rahmen der Steuerberatung wird Hand in Hand mit den Inhouse-Steuerberatern gearbeitet. Doch manchmal tauchen spezielle Rechtsfragen auf, umstrittene Fallgestaltungen sind zu beurteilen, juristische Entscheidungen sind zu treffen. Es kommt zu Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und ggf. auch zum Klageverfahren vor den zuständigen Finanzgerichten.

Gerade vor den Finanzgerichten zählen nicht nur das Steuerrecht, sondern Kenntnisse im Prozessrecht und die Kunst der überzeugenden Darstellung seines eigenen Rechtsstandpunktes.

Für eine anwaltliche Beratung und Vertretung wenden Sie sich gern an uns.

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